Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

GRUBER-GLAS Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRUBER-GLAS Consulting

1.0 Geltungsbereich

1.1 Die Bestimmungen der Abschnitte 1. bis 8. gelten für sämtliche Beratungsangebote der GRUBER-GLAS Consulting und für sämtliche Verträge der GRUBER-GLAS Consulting mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der GRUBER-GLAS Consulting angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungs-, Coaching- und Schulungsleistungen.
1.2 Soweit Verträge oder Angebote der GRUBER-GLAS Consulting Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2.0 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Um der GRUBER-GLAS Consulting die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die GRUBER-GLAS Consulting zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt wie folgt mitarbeiten:
2.1 Sämtliche Fragen der GRUBER-GLAS Consulting-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens und/oder der Kundengruppe werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der GRUBER-GLAS Consulting über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Die GRUBER-GLAS Consulting wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
2.2 Die GRUBER-GLAS Consulting wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
2.3 Von der GRUBER-GLAS Consulting etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der GRUBER-GLAS Consulting unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

3.0 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
3.1 Die GRUBER-GLAS Consulting räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der GRUBER-GLAS Consulting richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.4.

3.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der GRUBER-GLAS Consulting zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an die GRUBER-GLAS Consulting. 

3.3 Eine Vergütung der GRUBER-GLAS Consulting für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als die GRUBER-GLAS Consulting hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

3.4 Die Bestimmungen der Abschnitte 4.2 und 4.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn die GRUBER-GLAS Consulting den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.

4.0 Rechnungsstellung, Zahlung
4.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die GRUBER-GLAS Consulting berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.2 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der GRUBER-GLAS Consulting sind sofort zur Zahlung fällig.
4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die GRUBER-GLAS Consulting berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen.

5.0 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
5.1 Die GRUBER-GLAS Consulting kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die GRUBER-GLAS Consulting die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die GRUBER-GLAS Consulting beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der GRUBER-GLAS Consulting, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der GRUBER-GLAS Consulting  die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung, eine Epidemie und ähnliche Umstände, von denen die GRUBER-GLAS Consulting mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der GRUBER-GLAS Consulting verursacht worden sind.
5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die GRUBER-GLAS Consulting berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 5.1 die Leistung der GRUBER-GLAS Consulting dauerhaft unmöglich, so wird die GRUBER-GLAS Consulting von ihren Vertragsverpflichtungen frei.
5.3 Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von der GRUBER-GLAS Consulting zu vertreten sind, gelten ergänzend Abschnitte 6.2 bis 6.5.

6.0 Gewährleistung, Haftung
6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von der GRUBER-GLAS Consulting erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der GRUBER-GLAS Consulting ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die GRUBER-GLAS Consulting übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit beruhen.
6.2 Für Schäden des Kunden haftet die GRUBER-GLAS Consulting bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die GRUBER-GLAS Consulting für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der GRUBER-GLAS Consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
6.3 Die Haftung der GRUBER-GLAS Consulting beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen die GRUBER-GLAS Consulting vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 20.000 € pro Schadensfall. Für Schäden haftet die GRUBER-GLAS Consulting nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung, oder soweit die nach Satz 3 vereinbarte Haftpflichtversicherung aufgrund von Serienschäden oder wegen anderer von der GRUBER-GLAS Consulting verschuldeter Umstände nicht eintrittspflichtig ist.
6.4 Die Beschränkungen in Abschnitten 6.2 und 6.3 gelten nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften eines von der GRUBER-GLAS Consulting zu erstellenden Werkes beruhen.
6.5 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die GRUBER-GLAS Consulting verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

7.0 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
7.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der GRUBER-GLAS Consulting gilt nur deutsches Recht.
7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der GRUBER-GLAS Consulting keine Wirkung, selbst wenn die GRUBER-GLAS Consulting ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GRUBER-GLAS Consulting unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. In entsprechender Weise werden etwaige Vertragslücken geschlossen.

8.0 Wahrung der Vertraulichkeit durch GRUBER-GLAS Consulting und ihre Partner
8.1 Die GRUBER-GLAS Consulting und ihre Partner werden alle von ihrem Klienten im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge ihrer Klienten, die das GRUBER-GLAS Team anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Die GRUBER-GLAS Consulting steht dafür ein, dass sie ihren Mitarbeitern und Partnern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen des o. g. Abschnittes entsprechen. Die GRUBER-GLAS Consulting darf Unternehmensdaten ihrer Klienten in anonymisierter Form für Ihre Statistiken verwenden.
8.2 Erfüllungsort für Zahlungen an die GRUBER-GLAS Consulting ist deren Sitz Regensburg.
8.3 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die GRUBER-GLAS Consulting ist Regensburg.

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